Direkt online spenden
Wir bieten folgende Möglichkeiten, unsere Arbeit finanziell durch eine Spende zu unterstützen:
Wir freuen uns über Ihre Spende und Unterstützung der SPD Reinickendorf und ihrer Arbeit.
Wichtige Hinweise
Spendenabzugsfähigkeit:
Nach § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich (bei Zusammenveranlagung) von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig.
Bescheinigung für das Finanzamt:
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt. Unabhängig von dieser Regelung wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Bitte hierfür aber unbedingt den Vornamen und Nachnamen sowie die Adresse angeben.
Wir danken Ihnen für Ihre finanzielle Unterstützung!