Die Weitergabe der Entlastungen bei den Energiekosten an die Mieter:innen wird verpflichtend werden, darauf weist der Berliner Bundestagsabgeordnete und Klima- und Umweltpolitiker Helmut Kleebank (SPD) hin.
Das Gesetz zum Gas- und Wärmepreisdeckel wurde heute in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Der jetzige Entwurf sieht in § 26 die Weitergabe der Entlastungen bei Mietverhältnissen, Pachtverhältnissen und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer vor. Dabei muss der Vermieter die Entlastung bereits in der laufenden Abrechnungsperiode berücksichtigen, also auch bei den Abschlagszahlungen. Das gleiche gilt für den Betriebsstrom.
„Die Ankündigungen der Wohnungsbaugesellschaften, die viele Mieterinnen und Mieter in diesen Tagen erhalten, geben Auskunft darüber, wie hoch die Kosten sein werden, wenn sowohl der Verbrauch als auch die aktuellen Preise für Energie bezahlt werden müssten“, erläutert Kleebank.
„Da das für viele gar nicht zu leisten ist, arbeiten wir gerade an der gesetzlichen Ausgestaltung für die Gas- und Wärmepreisbremse und sorgen damit dafür, dass es nicht zu solch enormen Preissteigerungen und Abschlagszahlungen kommt“,
so Kleebank weiter. „Die Preisdeckel werden die enormen Steigerungen deutlich abfedern.“
„Zudem hatten wir im Rahmen der Entlastungspakete u.a. bereits das Wohngeld angehoben – auf 370 Euro pro Monat und auch den Kreis der Berechtigten erweitert“, ergänzt Kleebank. „Künftig können es bis zu zwei Millionen Haushalte erhalten.“
Die Gas- und Wärmepreisbremse soll noch vor Weihnachten verabschiedet werden.