Seit dem 23. November 2020 gilt die zweite Stufe des Berliner Mieterdeckels. Wenn die Miete über dem definierten Grenzwert liegt, muss die Miete abgesenkt werden.Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht und nun aufgrund des Berliner Mietendeckels weniger Miete zahlen muss, stellt sich vielleicht die Frage, ob Miete nachgezahlt werden muss, wenn der Berliner Mietendeckel fallen sollte. Dieser Frage ist Bettina König, MdA, nachgegangen: „Ich wurde öfter gefragt, was passiert, wenn die Miete von Leistungsempfänger*innen von SGB II sinkt, aber der Berliner Mietendeckel von den Gerichten später ggf. als rechtswidrig beurteilt wird. Müssen diese Menschen mit ihrem wenigen Geld die höhere Miete dann aus eigener Tasche nachzahlen? Ich habe beim Jobcenter Reinickendorf nachgefragt und es gibt dazu gute Nachricht: Sollte der Berliner Mietendeckel fallen, übernimmt das Jobcenter die nachzuzahlende Miete von Leistungsempfänger*innen.“
Wer weitere Fragen zur zulässigen Mietobergrenze laut Berliner Mietendeckel hat, findete hier interessante weiterführende Informationen sowie den Mietendeckelrechner: https://mietendeckel.berlin.de/mietendeckelrechner/